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Bankenaufsichtserklärung des SRB, der EBA und der EZB zur Mitteilung der Schweizer Behörden vom 19. März 2023

Der Einheitliche Abwicklungsausschuss, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die Bankenaufsicht der EZB begrüßen das umfassende Maßnahmenpaket, das die Schweizer Behörden gestern ergriffen haben, um die Finanzstabilität zu gewährleisten. Der europäische Bankensektor ist widerstandsfähig und weist ein solides Kapital- und Liquiditätsniveau auf.

Mit dem Abwicklungsrahmen zur Umsetzung der vom Rat für Finanzstabilität nach der großen Finanzkrise empfohlenen Reformen in der Europäischen Union wurde unter anderem die Reihenfolge festgelegt, in der die Anteilseigner und Gläubiger einer in Schwierigkeiten geratenen Bank Verluste tragen sollten.

Dabei werden die Verluste zunächst von den Instrumenten des harten Kernkapitals auffangen, und erst nach ihrer vollständigen Ausschöpfung wäre eine Herabschreibung des zusätzlichen Kernkapitals erforderlich. Dieser Ansatz wurde in früheren Fällen konsequent angewandt und wird weiterhin als Richtschnur für die Maßnahmen des SRB und der EZB im Bereich der Bankenaufsicht bei Kriseninterventionen dienen.

Das zusätzliche Kernkapital ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil der Kapitalstruktur europäischer Banken.

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