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Der SRB betrachtet die Sberbank Europe AG in Österreich und ihre Tochterunternehmen in Kroatien und Slowenien als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend

Press releases
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  • Nach der Bewertung durch die Europäische Zentralbank ist der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) heute zu dem Schluss gelangt, dass die Sberbank Europe AG in Österreich und ihre Tochterunternehmen in Kroatien (Sberbank d.d.) und Slowenien (Sberbank banka d.d.) ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend sind.

  • Der Beschluss folgt auf eine rasche und erhebliche Verschlechterung der Liquiditätslage der Bankengruppe.
  • Der SRB hat auf die drei Banken – die Sberbank Europe AG (Österreich), die Sberbank d.d. (Kroatien) und die Sberbank banka d.d. (Slowenien) – eine als Moratorium bezeichnete Aussetzung der Zahlungsansprüche sowie der Durchsetzungs- und Kündigungsrechte angewendet. Einleger können täglich einen Betrag abheben, der von den jeweiligen nationalen Abwicklungsbehörden festgelegt wird.

Der SRB ist die Abwicklungsbehörde für die Sberbank Europe AG und ihre Tochterunternehmen in der Bankenunion (Kroatien und Slowenien) und für die Feststellung des Ausfalls oder wahrscheinlichen Ausfalls infolge der Bewertung durch die Europäische Zentralbank zuständig. Der SRB prüft derzeit die nächsten Schritte für die Banken, wobei sein Ziel ist, die Finanzstabilität in der Bankenunion im Einklang mit seinem Mandat zu wahren. Somit prüft der SRB, ob Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf eines der Unternehmen innerhalb der Bankenunion im öffentlichen Interesse wären. In jedem Fall sind erstattungsfähige Einlagen bis zu 100 000 EUR gesetzlich geschützt.

Das Moratorium bedeutet, dass bis zum 1. März um 23.59:59 Uhr:

  • sämtliche Zahlungs- und Lieferverpflichtungen, die sich aus Verträgen ergeben, denen die Sberbank Europe AG (Österreich), die Sberbank d.d. (Kroatien) und die Sberbank banka d.d. (Slowenien) angehören, ausgesetzt sind. Dies gilt auch für erstattungsfähige Einlagen. Ausgenommen sind jedoch Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen gegenüber:
    • Systemen oder Betreibern von Systemen, die gemäß der Richtlinie 98/26/EG benannt wurden,
    • zentralen Gegenparteien, die in der Union gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassen sind, und zentralen Gegenparteien aus Drittländern, die von der ESMA gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 anerkannt wurden,
    • Zentralbanken;
  • die Durchsetzung von Sicherungsrechten abgesicherter Gläubiger der Sberbank Europe AG (Österreich), der Sberbank d.d. (Kroatien) und der Sberbank banka d.d. (Slowenien) in Bezug auf die Vermögenswerte dieser Institute untersagt ist;
  • die Kündigungsrechte einer Partei eines Vertrags mit der Sberbank Europe AG (Österreich), der Sberbank d.d. (Kroatien) und der Sberbank banka d.d. (Slowenien) ausgesetzt sind.

Einlagensicherung

Solange das Moratorium gilt, können Einleger täglich einen Betrag abheben, der von den jeweiligen nationalen Abwicklungsbehörden festgelegt wird. Beachten Sie hierzu bitte die von den jeweiligen nationalen Behörden veröffentlichten Bekanntmachungen.

Erstattungsfähige Einlagen bis zu 100 000 EUR sind gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU gesichert.

Über die Sberbank Europe AG

  • Die Sberbank Europe AG ist eine Universalbank, die in Österreich tätig ist und über Tochterunternehmen in anderen Ländern der Bankenunion (Deutschland, Kroatien, Slowenien), in EU-Mitgliedsstaaten (Tschechien, Ungarn) und Drittländern (Bosnien und Herzegowina, Republik Serbien) verfügt.
  • Sie hat insgesamt 185 Filialen und über 3 933 Beschäftigte.
  • Die Sberbank Europe AG wies Aktiva in Höhe von insgesamt 13,64 Mrd. EUR auf konsolidierter Ebene und (aggregiert) 6,82 Mrd. EUR in den Unternehmen in der Bankenunion (BU) in Österreich, Kroatien und Slowenien aus.
  • Die Bank ist in folgenden Marktsegmenten tätig:
    • Unternehmen: Darlehen und globale Marktdienstleistungen für große Unternehmen;
    • KMU: Darlehen und Kontodienstleistungen für KMU in Mittel- und Osteuropa;
    • Retail Banking: Hypotheken- und Verbraucherkredite, Einlagen und Kontodienstleistungen für Retail-Kunden in allen Märkten sowie über ihre Online-Niederlassung in Deutschland.

Informationen über die Lage in der Föderation Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska und der Republik Serbien erhalten Sie bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden, der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina und der Nationalbank Serbiens.

Weitere Informationen:

  • Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.
  • Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Pressekontaktstellen der nationalen Abwicklungsbehörden:

  • Österreichische nationale Abwicklungsbehörde, Finanzmarktaufsicht: Klaus Grubelnik, E-Mail: klaus.grubelnik [a] fma.gv.at (klaus[dot]grubelnik[at]fma[dot]gv[dot]at), Tel.: (+43-1) 249 59 6006
  • Kroatische nationale Abwicklungsbehörde, kroatische Nationalbank: E-Mail: press [a] hnb.hr (press[at]hnb[dot]hr), Tel.: (+385) 1 4565 006
  • Slowenische nationale Abwicklungsbehörde, Bank von Slowenien: pr [a] bsi.si (pr[at]bsi[dot]si), Tel.: (+386) 1 47 19 400, (+386) 1 47 19 122
  • Tschechische Nationalbank, Abteilung Kommunikation: Markéta Fišerová, Petra Vodstrčilová, E-Mail: media [a] cnb.cz (media[at]cnb[dot]cz), Tel.: (+420) 224 412 013

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